(Dieser Beitrag gehört zur Serie „Sprache“. Hier geht es zum ersten erklärenden Beitrag „Sprache“ und zur Übersichtsseite mit allen Beiträgen.)
Manchmal dauert es etwas länger, bis ich die Inputs, die ich ja irgendwie dauernd zu den Themen „Sprache“ und „Redewendungen“ bekomme, zu einem Beitrag zu verarbeiten kann.
Diesmal verdanke ich das Wort, über das ich hier schreiben möchte, meinem Bruder, der – völlig unverhofft und völlig unerwartet – (mit seiner Frau) im Fernsehen zu sehen war und zwar in der Sendung „Klingendes Jubiläum: Seit 100 Jahren ertönt das Posthorn“ (www.suedostschweiz.ch, zuletzt abgerufen am 18. März 2025). Es geht dabei um das berühmte „Tütato“ des Postautos, was in der Schweiz nicht das Fahrzeug des Briefträgers ist, sondern ein unverzichtbares Transportmittel des öffentlichen Nahverkehrs. Wohl jedes Kind erinnert sich an Schulausflüge mit dem „gelben Bus“ und wie groß die Freude war, wenn der Chauffeur dann eben auf einer „Bergpoststrasse“ vor einer unübersichtlichen Kurve das laute „Tütato“ des Posthorns erklingen ließ.
Wer sich jetzt wundert, warum ich „Bergpoststrasse“ und nicht „Bergpoststraße“ schreibe: in der Schweiz existiert der Buchstabe (oder das Zeichen) „ß“ nicht – wir schreiben ganz einfach immer zwei „s“. (Erst seit ich in Deutschland lebe – und schreibe – habe ich mir die Verwendung des „ß“ angewöhnt. Wie das hier allerdings genannt wird, weiß ich immer noch nicht so genau…) Aber zurück zur Bergpoststrasse und der Schweizerischen Schreibweise: das dazugehörige quadratische Verkehrsschild „Bergpoststrasse“ – ein gelbes Posthorn auf blauem Grund – gibt es ausschließlich in der Schweiz.
Das Schild signalisiert eine besondere Verkehrsstraße in der Schweiz. Auf diesen Strecken sind die Chauffeure der Linienbusse (meist eben der Postautos) weisungsberechtigt und dürfen das Dreiklanghorn verwenden. Das Schild wurde im Jahr 1932 eingeführt und macht die Verkehrsteilnehmenden darauf aufmerksam, dass auf der nun folgenden Strecke mit unübersichtlichen Engstellen und kreuzenden Postautos zu rechnen ist. Der Dreiklang kündigt ein Postauto (oder einen anderen Bus eines entsprechend konzessionierten Unternehmens) an, womit von allen anderen Verkehrsteilnehmenden besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit gefordert ist. Die Postautos sind neben neben Polizei- und Rettungsfahrzeugen die einzigen Motorfahrzeuge in der Schweiz, für die Mehrklanghörner zugelassen sind.
Ganz grundsätzlich gelten in der Schweiz besondere Regeln auf Bergstraßen, was Vortritt und weiteres Verhalten angeht – ich kann mir zum Beispiel bis heute nicht merken, ob das talfahrende oder das bergfahrende Fahrzeug Vortritt hat…!
Für diesen Beitrag habe ich Quellen verwendet (alle zuletzt abgerufen am 18. März 2025): admin.ch, de.wikipedia.org, www.tcs.ch.
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Also, falls die Bremsen schwach sind, würde ich dem talfahrenden Auto den Vorrang einräumen 🤔
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Na, dann lass das mal nicht Deinen Schweizer Fahrlehrer hören 😉
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