Der (arme) Gärtner

(Dieser Beitrag gehört zur Serie „Sprache“. Hier geht es zum ersten erklärenden Beitrag „Sprache“ und zur Übersichtsseite.)

Wir haben den verregneten Ostermontag dazu genutzt, unsere Steuererklärung auszufüllen. Auch dabei gibt es immer wieder interessantes (und kurioses) zum Thema „Sprache“ zu entdecken. Wir haben nämlich im vergangenen Jahr zum ersten Mal einen Gärtner damit beauftragt, die zwei Bäume in unserem Garten zurückzuschneiden, damit sie nicht zu groß werden und wieder eine (schöne) Form bekommen. Als wir daraufhin von ihm eine Pauschalrechnung bekommen, fragen wir nach: normalerweise müssen bei einer Handwerkerrechnung – wozu wir das zählen würden – die Lohnkosten separat aufgeführt werden, denn nur diese sind von der Steuer absetzbar. Der Gärtner erklärt uns daraufhin, dass „Bäume schneiden“ eine sogenannte „haushaltsnahe Dienstleistung“ sei und dass deshalb der gesamte Betrag von der Steuer abgesetzt werden kann, weshalb von seiner Seite eine Pauschalrechnung reicht. Aha. Wir schauen (sicherheitshalber) noch im Internet nach und siehe da (Quelle: www.buhl.de, zuletzt abgerufen am 23. April 2025): 

Wenn der Gärtner die Bäume schneidet, ist das eine haushaltsnahe Dienstleistung (pauschal absetzbar).

Wenn der Gärtner aber einen Gartenteich anlegt, ist das eine Handwerkerleistung (nur die Lohnkosten sind absetzbar).

Ich denke gerade daran, dass ich als Kind Gärtnerin werden wollte… aber jetzt bin ich doch ganz froh, dass ich es nicht geworden bin, denn dann müsste ich mich ja mit Steuern besser auskennen als in manch anderem Beruf! Dabei hat der (arme) Gärtner doch bestimmt besser zu tun, als sich zu überlegen, ob er sein Handwerk ausübt oder uns im Haushalt unterstützt…!

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