(Dieser Beitrag gehört zur Serie „Redewendungen“. Hier geht es zum ersten erklärenden Beitrag „Was macht der Storch im Salat?“ und zur Übersichtsseite.)
„S´Hörnli nimmt´s vo de Läbige!“, ist mir kürzlich im Atelier des Bildhauers herausgerutscht, der den Grabstein für meine Tante gestaltet. Sie ist jene Sprach-Verrückte der Familie, die leider im vergangenen Jahr gestorben ist (mehr dazu im Beitrag „Vom sinnlosen Sieb“, letzter Abschnitt).
Mit „Hörnli“ ist der „Friedhof am Hörnli“ – wie der Basler Friedhof offiziell heißt – und dessen Verwaltung gemeint. Der Friedhof mit den mächtigen Verwaltungsgebäuden befindet sich unterhalb des sogenannten Hornfelsen (der bereits auf dem Gebiet der deutschen Nachbargemeinde Grenzach-Wyhlen liegt) und ist der größte Friedhof der Schweiz. Der Friedhof ist eine riesige Anlage mit Park-Charakter und ganz unterschiedlichen Bereichen – die einen sehr gepflegt, die anderen bewusst sehr naturnah gehalten – und grenzt im oberen Bereich an ein großes Waldgebiet. Mittendrin befinden sich – für mich mutet es immer wie eine gigantische römische Tempelanlange an – die Bestattungskapellen.
Schon als ich die Anlage zum ersten Mal betreten habe – das war vermutlich an der Beerdigung meines Großvaters, als ich etwa zwölf Jahre alt war – war mir alles viel zu groß, viel zu pompös und viel zu – geschäftsmäßig. Was sich auch bewahrheitet (hat), denn die Gebühren für die Bewilligung, ein Grabmal setzen zu dürfen, sind deutlich höher als auf anderen Friedhöfen (rund dreimal so hoch!) – was mich dann eben zu obigem – zugegebenermaßen eher makaberen Ausspruch: „Das Hörnli (also die Friedhofsverwaltung) nimmt es von den Lebendigen“ – verleitet hat. Der Bildhauer meint dazu nur trocken: „Von den Toten können sie es ja nicht mehr nehmen.“ – womit er natürlich recht hat. Den Hinterbliebenen bleibt ja gar nichts anderes übrig, als zu bezahlen. So finde ich es umso abstossender, wie auf dem „Hörnli“ – ein Friedhof sollte doch ein Ort der Besinnung sein und die Möglichkeit bieten, zu trauern – einfach nur (lukrative) Geschäfte mit dem Tod gemacht werden.
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch die Bedeutung und eine mögliche Herkunft der Redewendung erwähnen. Der Duden, Band 11, schreibt auf S. 469: „Es von den Lebenden/Lebendigen nehmen“ bedeutet (ugs.) „überhöhte Preise fordern“. Die Herkunft ist nicht vollständig geklärt: Die Redewendung könnte auf den alten Rechtsbrauch zurück zu führen sein, wonach dem Lehnsherrn beim Tod seines Vasallen aus dessen Hinterlassenschaft das beste Stück Vieh zustand. War ein Lehnsherr sehr habgierig, dann trachtete er schon zu Lebzeiten des Vasallen nach dessen Besitz. Also auch (fast?) ein Geschäft mit dem Tod…!
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