Der kleine Unterschied

Neulich wurden mein Mann und ich – wieder einmal – mit einem „wunderschönen“ Begriff aus dem Beamtendeutsch konfroniert. Er lautet: „hinkende Namensführung“. Nachdem wir schon über zehn Jahre verheiratet sind und bei unserer Eheschließung jeder seinen Geburtsnamen behalten hat, habe ich vor einer Weile beschlossen, nun doch noch den Nachnamen meines Mannes anzunehmen. Dazu mussten wir auf dem Standesamt unserer Gemeinde vorsprechen, um nun einen „Ehenamen“ festzulegen.

Dieser Ehename schreibt sich allerdings mit einem „ß“. In der Schweiz, wo ich ja herkomme und in der ich auch immer noch das Bürgerrecht besitze, gibt es diesen Buchstaben allerdings nicht. Dort wird das „ß“ konsequent durch zwei kleine „s“ ersetzt. Was passiert also? In Deutschland werde ich nun einen Nachnamen tragen, in dem ein „ß“ darin vorkommt, in der Schweiz hingegen – und somit auch auf allen Ausweispapieren und Registern der Schweiz – wird der Name mit zwei kleinen „s“ geschrieben werden… et voilà: schon haben wir die „hinkende Namensführung“ par excellence! Wie gut, dass ich inzwischen (neben der Schweizer) auch die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen habe, so bekomme ich wenigstens einen deutschen Personalausweis mit meinem korrekt geschriebenen Namen…

P.S. Neben anderen Gründen war übrigens genau das „ß“ mit ein Grund, warum ich bei meiner Hochzeit auf den Nachnamen meines Mannes verzichtet habe: ich konnte den Buchstaben ja gar nicht schreiben…! Inzwischen habe ich das aber brav geübt und kenne mich auch mit der Verwendung des „ß“ besser aus… aber es kann durchaus vorkommen, dass in meinen Texten trotzdem immer mal wieder zwei kleine „s“ anstelle des korrekten „ß“ erscheinen – nun wisst ihr auch, warum…!

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9 Gedanken zu „Der kleine Unterschied“

  1. Hallo Nicole,

    als ich damals 1995 geheiratet habe … (in der Schweiz) hab ich den Namen meines Mannes angenommen, also teilweise. Damals konnte nie man ja noch wünschen ob man einen Doppelname führen will oder den Ledigname abgeben will. So hab ich mich für den Doppelname entschieden. Damals musste man aber in Deutschland den Nachname nicht ändern. Das war kein Thema da ich eigentlich gefühlt Schweizerin bin nur auf dem Papier Deutsche.

    jetzt brauchte ich aber einen. neuen pass vor 2 Jahren weil die Niederlassungsausweise auf Kredikarten Grösse umgestellt wurde und so musste ein neuer Pass her. Meiner war schon 20 jähre abgelaufen. 😅Problem. In Deutschland bin ich noch mit meinem Ledigname geführt. Hab dann vom Konsulat, nach einigen Telefonaten, eine schönen ausführlichen Brief bekommen den ich dem Migrationsamt vorlegen konnte zusammen mit dem Foto vom Pass, nicht das es noch Probleme gäbe. Hatte schon etwas Bammel ob das klappt. Hats dann…

    Aber jetzt muss ich einfach nur dran denken, sollte ich wirklich mal reisen und buchen wollen das ich mit meinem Ledignamen unterschreibe und Buche 😁

    Liebe Grüsse
    Alexandra

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    1. Hallo Alexandra.
      ja, das ist schon ein Ding mit diesen Namen! In meinem neuen Nachnamen hat es auch noch einen Umlaut, so dass ich nun einen völlig internet-unbrauchbaren Nachnamen habe…🤭. Das war vorher einfacher.
      Aber ich habe die Namensänderung auch an die Schweizer Botschaft gemeldet, so dass es im Fall der Fälle (also falls ich wieder mal ein Schweizer Ausweispapier brauche), keine Probleme geben sollte… aber ist schon ein riesiger Papierkram, bis alles geändert ist!
      Liebe Grüße Nicole

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      1. Ja, in Bürokratie sind beide Länder gut 😅 Ich kann das gar nicht mehr ändern, und eigentlich würde ich jetzt eher auf den Ledignamen wechseln wenn ich könnte. Denn mein Mann ist verstorben also käme es nicht mehr drauf an.

        Liebe Grüsse
        Alexandra

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      2. Ah, ne in DE bin ich ja mit meinem Ledig Namen geführt. Aber in der Schweiz eben mit dem Doppelnamen. Würde aber eher den ledigen annehmen. Da ich mit DE nicht verbunden bin.

        Grüss dich, Alexandra

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  2. „Der Vergleich hinkt, aber in die richtige Richtung“ pflegte ein Kollege zu sagen. Und wenn man nach der Rosenhochzeit beschließt, doch noch einen gemeinsamen Namen zu tragen, dann ist das ja fast, wie noch einmal heiraten. Es geht also alles in die richtige Richtung.

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  3. Das’ß‘ ist übrigens entstanden, indem man zwei ’s‘ übereinander schrieb. Wenn man sich die zwei ’s‘ in Schreibschrift übereinander vorstellt, könnte das sogar hinkommen.

    Mein Kumpel heißt seit Geburt im Nachnamen ‚Aßfalg‘ und er hat mir erzählt, dass sein Name auf Assfalg geändert wurde und er dafür eine hohe Gebür entrichten musste. Kann das stimmen oder erzählt er Märchen?

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    1. Danke für diesen kleinen Einblick in die Entstehungsgeschichte dieses doch etwas seltsamen Buchstabens!
      Eine Namensänderung ist in bestimmten Fällen möglich, aber immer mit Kosten und einem großen Aufwand verbunden.

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