Wer die Angaben auf der Seite „Über mich“ gelesen hat, weiß, dass ich nicht aus Deutschland komme, aber schon lange hier wohne. Und auch wenn mein Umzug nach Deutschland schon lange her ist, werde ich ihn wohl nie vergessen. Lest selbst, warum!
Vor meinem Umzug ins (grenznahe) Südbaden habe ich in der Nähe von Basel gewohnt. Der Sprung über die Grenze war in Wirklichkeit ein Umzug von nur ca. 15 (!) Kilometern, aber wenn ich auf den Mond gezogen wäre, hätte das vermutlich in meinem Umfeld weniger Aufsehen erregt. Einfach unglaublich, welche (absurden) Fragen ich beantworten musste. Ein paar Beispiele gefällig?
„Wenn Du nach Deutschland ziehst, kann ich Dich ja gar nicht mehr besuchen!“ beklagt sich eine Freundin aus Basel(!). Ich weise sie darauf hin, dass ich durchaus nicht aus der Welt bin: von der Endhaltestelle der Basler Tram Nr. 6 bis zu meiner neuen Wohnung sind es etwa 15 Minuten zu Fuß, außerdem gibt es eine S-Bahn-Verbindung zu meinem neuen Wohnort. Ich würde ja weiterhin in Basel arbeiten, also wo war das Problem? Sie bleibt skeptisch.
Ebenfalls auf Interesse stößt die Frage nach der Sprache : „Musst Du jetzt immer Hochdeutsch reden?“ (Für den Normalschweizer reden alle Deutschen Hochdeutsch und keine Dialekte). Nein, natürlich nicht! Auch wenn längst nicht mehr alle in Südbaden Alemannisch sprechen, wird es doch meistens noch von allen verstanden. Und da die Schweizer ja in Scharen zum Einkaufen nach Südbaden kommen (hier ist ja alles so günstig!), ist es wirklich nur selten so, dass ich nicht verstanden werde. Dafür muss ich zu Beginn in jedem Geschäft die Frage „Brauchen Sie einen Mehrwertsteuerbeleg?“ über mich ergehen lassen, aber daran gewöhnt man sich und inzwischen hat sich mein Dialekt so weit angeglichen, dass das fast kaum mehr vorkommt. Dafür findet meine Schwester jetzt, ich würde „schwöbele“ (mit schwäbischem Akzent sprechen)!!!
Auch interessant: „Ja, aber jetzt bezahlst Du ja viel mehr Steuern!“ (Woher die das bloß wissen?) Ja, ich bezahle zwar mehr Steuern, dafür bedeutend weniger für Krankenversicherung (mit mehr Leistung!), ganz zu schweigen von den allgemein niedrigeren Lebenshaltungskosten. Erst als wir uns ein Haus kaufen, das wir uns in der Schweiz nie hätten leisten können, begreifen ein paar meiner Freunde, dass man das Gesamtpaket „Wohnen in Deutschland“ betrachten muss und nicht nur eine einzelne Komponente wie eben z.B. die Höhe der Steuer. Und dann werden sie manchmal ganz schön neidisch…
Nachdem ich also „Aufklärung“ ich Sachen „Leben in Deutschland“ betrieben habe, gerate ich in die Mühlen der Bürokratie in Deutschland. Erst das Inkrafttreten der bilateralen Verträge der EU mit der Schweiz sollte es mir ermöglichen, eine Aufenthaltsbewilligung für Deutschland zu bekommen. Aber als ich mich einen Tag nach Inkrafttreten der Verträge am 1. Juni 2002 auf dem Einwohnermeldeamt meines neuen Wohnorte anmelden möchte, erklärt mir die Dame am Schalter, dass ich das gern tun könne, das aber nur für drei Monate gelte. Danach müsse ich wieder in die Schweiz ziehen. Wie bitte? Ich erkläre ihr, dass es inzwischen bilaterale Verträge gebe, die mir einen Aufenthalt in Deutschland erlauben würden (ich weiß sogar, dass ich einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung habe, aber das erwähne ich lieber nicht). Sie weiß nichts davon, greift schließlich zum Telefon und ruft die Kollegin im Ausländeramt an: „Hast Du was davon gehört, dass die Schweiz ihre Gesetze geändert hat?!“ Ich traue meinen Ohren nicht, da geht es doch überhaupt nicht um die Schweiz und ihre Gesetze, sondern um die EU! Nun ja, leider bin ich offensichtlich meiner Zeit voraus, denn auch die Kollegin auf dem Ausländeramt weiß nicht Bescheid. Ich bin nun zwar offiziell angemeldet, aber eben nur für diese drei Monate. Ich bekomme das sogar nochmals per Post schriftlich bestätigt. Was nun?
Zwei Wochen vor Ablauf der dreimonatigen Frist bekomme ich wieder ein offizielles Schreiben: Inzwischen sei man vom Innenministerium über die Änderungen informiert worden und selbstverständlich hätte ich einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland! Ich solle mich doch bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde melden… Naja, denke ich, die Mühlen mahlen hier zwar langsam, aber sie mahlen wenigstens – ob das in der Schweiz anders wäre, kann ich leider nicht beurteilen, da wollte ich mich ja noch nie als Ausländerin anmelden… Also auf zur Ausländerbehörde. Auf dem Ausländeramt werde ich sehr zuvorkommend behandelt, die Angestellte scheint froh zu sein, dass mal jemand kommt, der deutsch spricht. Rasch ist meine – vorläufig auf fünf Jahre befristete – Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Dann kommt die große Überraschung. Die Angestellte versucht herauszufinden, was eine Aufenthaltsgenehmigung, die aufgrund der bilateralen Verträge ausgestellt wird, kostet. Sie findet aber nichts. Schließlich ruft sie quer durch das Großraumbüro ihrem Kollegen zu: „Was kostet denn eine Aufenthaltsbewilligung, die aufgrund der bilateralen Verträge ausgestellt wird?“ Der Kollege antwortet: „Nichts!“ Nichts? Sie glaubt es kaum (ich auch nicht, denn bei welcher Behörde gibt es schon etwas umsonst?). Aber es ist tatsächlich so: ich darf für die nächsten fünf Jahre legal in Deutschland leben und das kostet (erstmal) – nichts!
Inzwischen ist meine Aufenthaltsgenehmigung nicht nur auf „unbefristet“ verlängert worden, sondern ich brauche keine mehr, denn nachdem Deutschland vor ein paar Jahren die Anerkennung von doppelten Staatsbürgerschaften für ausgewählte Länder (u.a. die Schweiz) eingeführt hat, habe ich mich einbürgern lassen. Aber das ist eine andere Geschichte…
#Worte_die_verzaubern
ja, die Bürokratie 🙂 Ich persönlich empfinde sie in der Schweiz am schlimmsten, arbeite als Deutsche in der Schweiz und wohne im Elsass, habe also den direkten Vergleich 🙂
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